Dunkelstrahlerwartung

Vorschrift durch den Gesetzgeber

Öl- bzw. Gasfeuerungsanlagen müssen jährlich mindestens einmal überprüft werden. Hierzu sagt die DIN 4755, DIN 4756 und G 638-2:

Der Betreiber hat die Anlage mit Dunkelstrahlern aus Gründen der Funktionssicherheit, Betriebsbereitschaft und Wirtschaftlichkeit mindestens einmal im Jahr, z. B. durch Abschluss eines Wartungsvertrages, durch ein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) oder ein Wartungsunternehmen nach DVDW-Arbeitsblatt G 676 überprüfen zu lassen; diese dürfen mit Überprüfungs- und Wartungsarbeiten nur Personen beauftragen, die für die Wartung von Dunkelstrahlern geschult sind und eingehende Erfahrungen besitzen.

Hierbei ist die Gesamtanlage auf Ihre einwandfreie Funktion hin zu prüfen und aufgefundene Mängel umgehen instand zu setzen.

Zweckmäßigerweise sollte aber zusätzlich eine Kontrollrevision an Anlagen, die nur während der Heizsaison arbeiten, durchgeführt werden. An Anlagen, die über das ganze Jahr laufen, oder Räumen mit starker Staubentwicklung, z. B. Gießereien sind entsprechend mehr Kontrollrevisionen durchzuführen.