EnEV-Anforderungen 2014/2016

Die Energie-Einsparverordnung (EnEV) regelt bautechnische Standards zum effizienten Energiebedarf von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Die EnEV soll dazu beitragen, dass bis zum Jahr 2050 ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050 erreicht wird.

Sie ist Teil des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechts und basiert auf der rechtlichen Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG). Erstmals im Jahr 2002 in Kraft getreten, löste die EnEV die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) ab.

Aktuell ist die Fassung EnEV 2014 gültig, die für

  • alle Gebäude mit Innentemperaturen von mehr als 19 Grad gilt, die mehr als vier Monate jährlich beheizt werden,
  • Wohngebäude,
  • für Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen zwischen 12 und 19 Grad, einschließlich ihrer Heizungs-, raumlufttechnischen und zur Trinkwarmwasserbereitung dienenden Anlagen
    gilt. Ausgenommen sind Gebäude unter Denkmalschutz, unterirdische Bauwerke, TierhaltungsbetriebeGewächshäuser, Traglufthallen und Zelte, weitgehend unbeheizte Gebäude und Gebäude, die lang anhaltend offen stehen.

Bauliche Veränderungen und Neubauten

Die EnEV unterscheidet zwischen dem Neubau von Gebäuden und baulichen Veränderungen an Bestandsgebäuden:

  • Bei Änderungen im Bestand sind die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) einzuhalten (Bauteilverfahren) oder der Jahres-Primärenergiebedarf des ganzen Gebäudes nachzuweisen (Bilanzverfahren); er darf um bis zu 40 % über dem Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes liegen.
  • Bei der Erweiterung der beheizten Nutzfläche um mehr als 50 m² gelten die Anforderungen für Neubauten.

Im Primärenergiebedarf enthalten sind neben dem Energiebedarf für Heizung und Warmwasser auch Wärmeverluste, die von der Quelle des Energieträgers bis zu Transport, Speicherung und Verteilung anfallen. Daraus ergibt sich die Nenngröße „Endenergiebedarf“, die die tatsächlich benötigte Energiemenge bezeichnet, die inklusive aller Verluste in der Anlagentechnik entsteht.

Die Veränderungen der EnEV-Versionen im Überblick

Mit jeder Novelle der EnEV haben sich teilweise tiefgreifende Änderungen ergeben, die fortan für bauliche Veränderungen gelten.

EnEV 2007

  • Anforderungen an Nichtwohngebäude
  • Verfahren zur energetischen Bewertung von Nichtwohngebäuden
  • Berücksichtigung alternativer Energieversorgungssysteme
  • Berücksichtigung des sommerlichen Wärmeschutzes
  • Energetische Inspektion von Klimaanlagen
  • Energieausweise für bestehende Gebäude

EnEV 2009

  • Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs bei Neu- und Altbauten um 30 %
  • Erhöhung energetischer Anforderungen an die Wärmedämmung um 15 % bei Neubauten
  • Erhöhung der energetischen Anforderungen bei Altbaumodernisierungen mit wesentlichen baulichen Änderungen um 30 %
  • Dämmpflicht für Dachböden ab 2011
  • Nachrüstpflichten für Klimaanlagen zur Be- und Entfeuchtung der Raumluft
  • Ersatzpflicht für Nachtspeicheröfen, die 30 Jahre oder älter sind (bis 2020)
  • Übertrag einiger Prüfungen auf Schornsteinfeger
  • Bußgeldvorschriften bei Verstößen

EnEV 2013

Die EnEV 2013 wird aufgrund des Inkrafttretens der meisten Änderungen häufig auch als EnEV 2014, die ab 01. Januar gültigen Änderungen als EnEV 2016 bezeichnet. Änderungen sind hier:

  • Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, dürfen nicht mehr betrieben werden.
  • Verschärfung der Anforderungen an den Primärenergiebedarf von Neubauten (Wohn- und Nichtwohngebäude) um 25 % seit dem 01. Januar 2016. Zusätzliche Verschärfung der bauteilbezogenen Höchstwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten bei Nichtwohngebäuden um ca. 20 %.
  • Verpflichtung der Bundesländer zu Stichprobenkontrollen der Energieausweise, der Einhaltung der EnEV-Neubauanforderungen und der Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen.
  • Zusätzliches vereinfachtes Nachweisverfahren für Wohngebäude.
  • Bußgelder für den Verstoß gegen die EnEV bis zu 50.000 €.
  • Änderungen zum Energieausweis:
    • Neuskalierung mit Angabe von Energieeffizienzklassen im Bandtacho.
    • Vorlagepflicht bei Vermietung und Verkauf bis hin zu Pflichtangaben zur Energieeffizienz bei Immobilienanzeigen, spätestens beim Besichtigungstermin.

Anforderungen an die Sanierung von Nichtwohngebäuden

Steigende Produktionsvolumen, starke Beeinträchtigungen bestehender Gebäudeteile oder der Wunsch nach einer gesteigerten Energieeffizienz können ein Grund für die Modernisierung bestehender Industrieanlagen sein. Unter Umständen müssen die Anforderungen der EnEV beachtet werden. Dabei gibt es verschiedene gesetzliche Anforderungen an Bauteile und technische Anlagen:

Gesetzliche Anforderungen an Bauteile

Die Anforderungen der EnEV müssen immer berücksichtigt werden, wenn:

  • bestehende Gebäude ausgebaut oder erweitert werden,
  • Wände gegen unbeheizte Räume oder das Erdreich erneuert werden,
  • Böden gegenüber unbeheizten Räumen oder das Erdreich einen neuen Fußbodenaufbau erhalten,
  • Außenwände ersetzt, bekleidet oder verschalt werden,
  • Fenster oder Außentüren ersetzt werden,
  • Wände oder Decken zu Dachräumen ersetzt werden,
  • Dachflächen ersetzt werden.

Technische Anlagen

Die EnEV 2014 fordert, dass

  • Heizkessel mit einer Leistung von 4 bis 400 kW, die mit gas- oder ölförmigen Brennstoffen beheizt werden und älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden,
  • frei zugängliche Rohrleitungen in unbeheizten Räumen zu dämmen sind,
  • Klimaanlagen mit einer Kälteleistung von 12 kW regelmäßig inspiziert werden müssen,
    Kesseltausch und Dämmung der Rohrleitungen sind nur dann auszuführen, wenn sie wirtschaftlich sinnvoll sind.

Heizen mit Strahlungsheizungen

Für dezentrale Heizsysteme bei Hallen mit mehr als vier Meter Deckenhöhe bleibt alles beim Alten, da diese Lösungen effizienter, sparsamer, emissionsärmer als zentrale Heizungen sind und damit den Anforderungen der EnEV bereits genügen. Damit haben dezentrale Heizsysteme einige Vorteile. Für alle Heizungssysteme, so auch für Systeme mit Hellstrahlern und Dunkelstrahlern, werden folgende Kriterien nun auch wie bei Kesseln berücksichtigt:

    • Produktwerte [Effizienz und Strahlungsfaktor]
    • Leistungsregelung [modulierend regelbare Geräte vs. einstufig]
    • Abgaswärmerückgewinnung mit Brennwerttechnik

Dezentrale Strahlungsheizsysteme mit modernen Hell- oder Dunkelstrahlern stellen in vielen Fällen damit die energieeffizienteste und gleichzeitig eine sehr wirtschaftliche Lösung in Hallen dar.

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