Abgasverlust

Als Abgasverlust bezeichnet man eine Kennziffer für die Effizienz einer Feuerstätte. Sie gibt an, welcher Anteil der Verbrennungsenergie ungenutzt verloren geht, womit sie gleichzeitig ein Indikator für das Energiesparpotenzial einer Heizungsanlage darstellt. Berechnet wird dieser Kennwert über die Beziehung von Abgastemperatur (gemessen am Übergang vom Kessel zum Schornstein) und der Temperatur der Verbrennungsluft sowie der Berücksichtigung von Sauerstoff- oder Kohlendioxidkonzentration im Abgas. Daraus ergeben sich folgende Formeln für O2 und CO2:

Siegert'sche Formel - CO2

qA = (θA - θL) * (A1 / CO2 + B)

Siegert'sche Formel - O2

qA = (θA - θL) * (A2 /  21 - O2 + B)

Legende zur Siegert'schen Formel:

qA Abgasverlust (%)
θA Abgastemperatur (°C)
θL Zulufttemperatur/Verbrennungslufttemperatur (°C)
CO2 Kohlendioxid-Gehalt des Abgases (Vol%) bzw. O2 Sauerstoff-Gehalt des Abgases (Vol%)

 

Besonders hoch ist der Abgasverlust einer Heizung, wenn die Abgastemperatur sehr hoch oder der CO2-Gehalt gering ist. Der Wert wird meist in Prozent angegeben. Je kleiner er ist, desto effizienter arbeitet die Heizung. Grenzwerte sind in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen seit dem 22. März 2010 festgelegt. Als Kleinfeuerungsanlagen gelten dabei Ölheizungen mit einer Heizleistung bis 5.000 kW und Gasheizungen bis 10.000 kW. Maximalwerte sind abhängig von der Nennwärmeleistung des Kessels:

  • 4 - 25 kW: 11 % zulässig
  • 25 - 50 kW: 10 % zulässig
  • > 50 kW: 9 % zulässig

Einzelfeuerungsanlagen, die über eine Nennwärmeleistung von weniger als 11 kW verfügen oder die mit einer Leistung von weniger als 28 kW ausschließlich Trinkwasser erhitzen, sind von diesen Vorgaben ausgeschlossen.

Wird der zugelassene Grenzwert überschritten, erfolgt zunächst eine Beanstandung durch den Schornsteinfeger. Die Anlage wird jedoch nicht still gelegt, sondern es erfolgt eine Wartung, Überprüfung und Einstellung durch ein Fachunternehmen und gegebenenfalls ein Austausch von Brenner oder Heizkessel. Eine Stilllegung ist auch nicht vorgesehen, wenn die Werte nach der Maßnahme zu hoch bleiben.