Niedertemperaturkessel

Inzwischen sind Niedertemperaturheizkessel weit verbreitet. Die Geräte erlauben - wie der Name bereits vermuten lässt - auch einen Betrieb bei niedrigen Temperaturen, ohne dass der Kessel korrodiert. Dies war in der Vergangenheit bei Konstanttemperaturkesseln durch Materialien wie Gusseisen der Fall, die zudem unabhängig von der aktuell benötigten Wärme auf 70-90 °C laufen mussten. Dies spielt bei der Verwendung von Edelstahl nur noch eine geringere Rolle.

Gleichzeitig ist bei Niedrigtemperaturkesseln eine geringere Vorlauftemperatur möglich, was zu weniger Bereitschaftsverlusten und Wärmeverlusten durch Abstrahlung und den Kaminzug führt. Der Brennstoffverbrauch sinkt daher, der Wirkungsgrad hat sich von durchschnittlich 68 auf 87 Prozent erhöht.
Problematisch kann der Betrieb eines solchen Kessels jedoch werden, wenn er mit einem alten, nicht feuchtebeständigen Schornstein betrieben wird. Hier ist eventuell eine Querschnittsverminderung erforderlich, um eine Durchfeuchtung zu vermeiden.

Niedertemperaturkessel sind zudem technisch nicht mehr auf dem neuesten Stand, da Brennwertkessel neben den niedrigen Betriebstemperaturen effizienter hinsichtlich der Abgaswärme arbeiten, beziehungsweise die Kondensationswärme der Abgase erneut nutzen. Der Wirkungsgrad steigt mit diesem System auf 98 Prozent an. Da für den Betrieb in bestehenden Gebäuden meist eine zusätzliche Abgasleitung in den Schornstein gezogen werden muss, lohnt sich der Betrieb vor allem in Neubauten.
Aufgrund gesetzlicher Neuerungen im Rahmen der EnEV ist ein Austausch von Heizkesseln nach 30 Jahren zugunsten eines Brennwertkessels erforderlich - auch Niedertemperaturkessel dürfen hiernach nicht mehr in Neubauten verbaut werden. Ausnahmen gelten nur für:

 

  • Heizung mit einen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel mit einem besonders hohen Wirkungsgrad
  • Eigentümer eines Ein-oder Zweifamilienhauses und bereits vor dem 2. Februar 2002 eingezogen.
  • Heizkessel, mit dem nur Warmwasser zubereitet wird.
  • Heizung mit einer Nennleistung von unter vier Kilowatt oder über 400 Kilowatt.
  • Küchenherde und Geräte, die vor allem die Räume beheizen, in denen sie aufgestellt sind und zusätzlich Warmwasser liefern.