Die ErP Richtlinie

Die auch als Ökodesign-Richtlinie bekannte ErP-Richtlinie 2009/125/EG (energy-related products) ist seit September 2009 in Kraft und löste vorangegangene Regelungen ab. Ergänzt wird sie um die Verordnung (EU) Nr. 813/2013, welche als Durchführungsmaßnahme der ErP-Richtlinie Anforderungen an Raum- und Kombiheizgeräte stellt.
Sie verpflichtet Hersteller zu einem energieeffizienten und ressourcenschonenden Herstellungs-, Verteilungs-, Betriebs- und Entsorgungsprozess bei Heizgeräten und Warmwassererzeugern bis zu einer Leistung von 400 kW. Zudem definiert die Richtlinie Obergrenzen für den Ausstoß von Schadstoff- und Geräuschemissionen. In Kraft trat diese Verordnung am 26. September 2015.

Für welche Geräte die ErP-Richtlinie gilt

Grundsätzlich gilt die Richtlinie für alle Heizgeräte und Warmwassererzeuger bis zu einer Leistung von 400 kW sowie für Mini-Blockheizkraftwerke (BHKW) mit einer elektrischen Leistung bis 50 kW. Betroffen sind ausschließlich Geräte, die die ein wasserbetriebenes Zentralheizungssystem mit Wärme versorgen. Ausgenommen davon sind raumluftabhängige und ohne Gebläseunterstützung betriebene Heizwertgeräte bis 10 kW Heizleistung und Kombigeräte zur Erzeugung von Wohnwärme und Warmwasser bis 30 kW Leistung in bestehenden Mehrfamilienhäusern – sofern sie hier einen gemeinsamen Schornstein nutzen. Auch Heizkessel für feste Brennstoffe, flüssige oder gasförmige Biobrennstoffe oder Geräte, die der Trink- oder Brauchwassererwärmung dienen, sind nicht durch die Richtlinie abgedeckt.
Je nach Anlagentyp sind für die Heizungsanlage unterschiedliche Komponenten relevant:

  • Gruppe 1: Heizkessel und kombinierte Warmwasserboiler
  • Gruppe 2: Warmwasserbereiter
  • Gruppe 10: Haushaltstechnik für Klimatisierung und Lüftung
  • Gruppe 11: Umlauf- und Wasserpumpen und strombetriebene Motoren
  • Gruppe 15: Kessel für Brennstoffe
  • Gruppe 20: Heizgeräte für Einzelräume
  • Gruppe 21: Zentralheizungen mit Warmluftbetrieb außer Kraft Wärme Kopplung

Was bedeutet die ErP-Richtlinie konkret?

Zunächst gilt: Geräte, die die Anforderungen der ErP-Richtlinie nicht erfüllen, erhalten keine CE-Zulassung mehr und dürfen zudem seit 2015 nicht mehr verkauft werden. Eigentümer sollen motiviert werden, von der bisher weit verbreiteten Heizwerttechnik auf die Brennwerttechnik umzusteigen. Wenngleich kein direktes Verbot der Heizwerttechnik ausgesprochen wurde, so sind die Anforderungen mit dieser veralteten Technik kaum zu erfüllen, sodass ein Umstieg auf die Brennwerttechnik nur selten zu vermeiden ist.

Bedeutung der Richtlinie für Hersteller

Die ErP-Richtlinie umfasst im Prinzip alle Phasen vom Herstellungs- bis zum Entsorgungsprozess. Bei Importeuren geht die Verantwortung des Herstellers, alle relevanten Aspekte der Richtlinie einzuhalten, auf selbigen über, wenn es keinen gesetzlichen Vertreter innerhalb der EU gibt.

Bedeutung der Richtlinie für Verbraucher

Für Verbraucher ist die ErP-Richtlinie am ehesten durch die seit 2008 vorgeschriebene Einteilung in Energieeffizienklassen ersichtlich. Hier weisen die Kategorien A++ bis G die Auswirkungen auf das Klima aus. Die Kennzeichnung ist seit 2015 auch auf Heizungsanlagen vorgeschrieben. Seit 2016 gilt die Richtlinie auch für Bestandsheizungen und seit 20117 für Biomasseheizungen. Bei einem dezentralen Betrieb und einer eventuell unabhängigen Nutzung gilt die Klassifizierungspflicht für jedes Gerät.

Konsequenzen für Lüftungsanlagen

Im Rahmen der Ökodesign-Richtline wurde auch die EU Richtlinie 1253/2014 neu verabschiedet, sodass seit Anfang 2016 zusätzliche Anforderungen an Lüftungsanlagen gelten, die 2018 nochmals verschärft wurden. Die Richtlinie enthält Vorgaben zur Effizienz von Ventilatoren und der Wärmerückgewinnung, der maximalen Stromaufnahme sowie Verpflichtungen zur stufenlosen bzw. mehrstufigen Regelung von Ventilatoren und der Wärmerückgewinnung.

Vorteile durch den Umstieg auf die Brennwerttechnik

Wenngleich eine Umrüstung zunächst Kosten verursacht: Mittelfristig rechnet sich der Umstieg auf die Brennwerttechnik, da sich bis zu 15 % der bisherigen Energiekosten einsparen lassen. Gleichzeitig steigt die Zuverlässigkeit der Heizungsanlage durch die Neuinstallation an und man leistet durch die geringeren Emissionen sogar noch einen Beitrag zum Umweltschutz.