KfW-energieeffizient sanieren

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau – kurz KfW – bietet gleich eine ganze Reihe verschiedener Förderprogramme für all jene, die Wohn- und Nichtwohngebäude energieeffizient sanieren möchten, um in Zukunft beispielsweise Betriebskosten zu sparen. Dazu ist es keineswegs nötig, das komplette Gebäude von Grund auf zu modernisieren – auch Einzelmaßnahmen sind förderungsfähig. Alle Programme der KfW zum energieeffizienten Sanieren samt der ab Juli gültigen neuen Förderstrukturen im Überblick.

Was ist die KfW?

Die KfW gilt als weltweit größte nationale Förderbank und gleichzeitig als drittgrößte Bank Deutschlands. Sie ist kein Kreditinstitut, da sie einen gesetzlichen staatlichen Auftrag verfolgt und damit nicht mit anderen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten des privatrechtlichen, genossenschaftlichen oder öffentlich-rechtlichen Sektors vergleichbar ist. Das Kapital wird zu 80 Prozent von der Bundesrepublik, zu 20 Prozent von den Ländern gehalten, wobei die Bundesrepublik die komplette Haftung für alle Verbindlichkeiten trägt.

Was fördert die KfW?

Die Aufgabe der KfW ist die Realisierung von öffentlichen Aufträgen wie die Förderung von Mittelstand und Existenzgründern, die Vergabe von Investitionskrediten an KMU und die Finanzierung von Wohnungsbau, Infrastrukturen und Energiespartechniken. Dabei gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen für verschiedene Gebäudetypen und Personengruppen. Diese unterscheiden sich nach

  • zinsgünstigen Krediten
  • Zuschüsse
  • Sonderform: Kredit mit Tilgungszuschuss

KfW-Förderung beantragen – so geht’s

  1. Die Voraussetzung für eine Förderung ist in der Regel die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten oder einer -expertin. So ist sichergestellt, dass die geplanten Maßnahmen auch zum Erfolg führen.
  2. Vor der Anschaffung neuer Anlagen oder der Beauftragung einer Firma stellen Sie den Zuschuss direkt bei der KfW. Lediglich Planungs- und Beratungsleistungen dürfen Sie bereits vor dem Antrag in Anspruch nehmen.
  3. Die KfW prüft anschließend den Antrag und informiert Sie über eine Zu- oder Absage. Anschließend können Sie Verträge schließen und mit dem Vorhaben starten.
  4. Nach der Durchführung der Maßnahmen reichen Sie die "gewerbliche Bestätigung nach Durchführung" (gBnD) für Nichtwohngebäude bzw. die "Bestätigung nach Durchführung (BnD)" für Wohngebäude bei der KfW ein, die dann die Fördersumme auszahlt.

Förderprogramme für Privatpersonen (bis 30. Juni 2021)

151, 152 – Kredit

Energieeffizient Sanieren – Kredit

 

Förderkredit ab 0,75 %   Sollzins p.a.

Bis zu 120.000 Euro für die Komplett­sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen

Auch für den Kauf einer sanierten Immobilie

Weniger zurückzahlen: bis zu 48.000 Euro Tilgungszuschuss

Begleitung durch Experten für Energie­effizienz kann mit bis zu 4.000 Euro extra gefördert werden

167 - Kredit

Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit

Förderkredit mit 0,78 % effektivem Jahreszins

Für alle, die ihre Heizungsanlage in Wohn­gebäuden auf erneuer­bare Energien umstellen

Auch für den Kauf von saniertem Wohn­raum mit neuer Heizungsanlage

Bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag

Als ideale Ergänzung zum Zuschuss „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ für Heizungen des Bundes­amtes für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) beantragen

430 – Zuschuss

Energieeffizient Sanieren – Investitions­zuschuss

Zuschuss bis zu 48.000 Euro für die Komplett­sanierung zum KfW-Effizienzhaus

Auch für den Kauf einer sanierten Immobilie

Für private Eigentümer

431 - Zuschuss

Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung

Zuschuss bis zu 4.000 Euro

Wir übernehmen 50 % der Kosten eines Experten für Energieeffizienz

Für alle, die Wohnraum energetisch sanieren oder neu bauen

Auch geeignet, um Zertifikate für nachhaltiges Bauen zu erstellen

Kann nur zusammen mit den Förderprodukten 151, 152 , 430 (Sanierung zum KfW-Effizienzhaus) oder 153 genutzt werden

440 - Zuschuss

Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude

Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt

Für den Kauf und die Installation von Lade­stationen an privat genutzten Stell­plätzen von Wohngebäuden

Für Eigentümer und Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften, für Mieter und Vermieter

Nicht antrags­berechtigt sind beispiels­weise Unter­nehmen, die Lade­stationen für eine gewerb­liche Nutzung errichten wollen (z. B. als Kunden­park­plätze, zum Laden des Dienst­fahr­zeuges).

433 - Zuschuss

Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle

Zuschuss bis zu 34.300 Euro je Brennstoffzelle

Für den Einbau in neue oder bestehende Gebäude

Für Wohn- und Nichtwohngebäude

270 - Kredit

Erneuerbare Energien – Standard

 

Ab 1,03 %   effektivem Jahreszins

Für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher

Für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr

Für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen

Förderprogramme für Unternehmen (bis 30. Juni 2021)

293 – Kredit, Zuschuss

Klimaschutzoffensive für den Mittelstand

Förderkredit ab 1,03 % effektivem Jahreszins

Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag

Für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen in der EU

Für mittelständische Unternehmen und Freiberufler

295 – Kredit

Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft

 

Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag

Hohe Förderung für besonders effiziente Komponenten, Anlagen und Lösungen

Weniger zurückzahlen: bis zu 55 % Tilgungszuschuss

Für Unternehmen und Freiberufler

292 – Kredit

Energieeffizienz in der Produktion

 

Förderkredit ab 1,03 %   effektivem Jahreszins

Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag

Für Neuinvestitionen und Moder­nisierungen im In- und Ausland

Für Unternehmen und Freiberufler

276 - Kredit

Energieeffizient Bauen und Sanieren im Unternehmen

Förderkredit ab 1,00 %   effektivem Jahreszins

Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag

Für Neubau und Sanierung Ihrer Gewerbegebäude

Für Unternehmen und Freiberufler

Weniger zurückzahlen: bis zu 27,5 % Tilgungszuschuss

433 - Zuschuss

Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle

Zuschuss bis zu 34.300 Euro je Brennstoffzelle

Für den Einbau in neue oder bestehende Gebäude

Für Wohn- und Nichtwohngebäude

270 - Kredit

Erneuerbare Energien – Standard

 

Ab 1,03 %   effektivem Jahreszins

Für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher

Für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr

Für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen

271,281 - Kredit

Erneuerbare Energien – Premium

 

Ab 1,00 %   effektivem Jahreszins

Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag

Weniger zurückzahlen: bis zu 50% Tilgungszuschuss

Besonders hohe Förderung für den Aus­tausch alter Heizungs­anlagen

Für Privatpersonen, Unternehmen und öffent­liche Ein­richtungen

Neustrukturierung der KfW-Förderung ab 01. Juli 2021

Ende Juni 2021 laufen die bisherigen Förderprogramme KfW 430 und 151/152 aus, um dann in einer neu strukturierten Fördersystematik Bundesförderung für effiziente Gebäude aufzugehen. Die Förderung gilt für

  • Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
  • Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser

Die Kredite und Zuschüsse gelten sowohl für Neubauten als auch die Sanierung von Bestandsbauten sowie auch für einzelne energetische Maßnahmen.

Förderung von Neubauten im Wohnungsbau

Beim Bau von Neubauten ist entweder ein direkter Zuschuss oder aber ein Kredit mit Tilgungszuschuss, wobei sich die Höhe nach der Effizienz des Gebäudes richtet.

Effizienzhaus

(Tilgungs-)zuschuss in % je Wohneinheit

Betrag je Wohneinheit 

Effizienzhaus 40 Plus

25 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten

bis zu 37.500 Euro

Effizienzhaus 40

20 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten

bis zu 24.000 Euro

Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse

22,5 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten

bis zu 33.750 Euro

Effizienzhaus 55

15 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten

bis zu 18.000 Euro

Effizienzhaus 5 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse

17,5 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten

bis zu 26.250 Euro

Sanierung von Bestandsbauten

Effizienzhaus

(Tilgungs-)zuschuss in % je Wohneinheit 

Betrag je Wohneinheit 

Effizienzhaus 40

45 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten

bis zu 54.000 Euro

Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse 

50 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten

bis zu 75.000 Euro

Effizienzhaus 55

40 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten

bis zu 48.000 Euro

Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse 

45 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten

bis zu 67.500 Euro

Effizienzhaus 70

35 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten

bis zu 42.000 Euro

Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse 

40 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten

bis zu 60.000 Euro

Effizienzhaus 85

30 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten

bis zu 36.000 Euro

Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse 

35 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten

bis zu 52.500 Euro

Effizienzhaus 100

27,5 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten

bis zu 33.000 Euro

Effizienzhaus 100 Erneuerbare-Energien-Klasse 

32,5 % von maximal 50.000 Euro Kredit­betrag / förderfähigen Kosten

bis zu 48.750 Euro

Effizienzhaus Denkmal

25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten

bis zu 30.000 Euro

Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse 

30 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten

bis zu 45.000 Euro

 

Die neuen Förderprodukte der Bundesförderung für Wohngebäude und Kommunen

 

Die Bundesförderung von Nichtwohngebäuden ab dem 01. Juli 2021

Bei Nichtwohngebäuden orientiert sich die Fördersumme an der Nettogrundfläche: Je m² Grundfläche sind 2.000 Euro bis zu einer Maximalsumme von 30 Mio. Euro möglich.

Effizienzgebäude

(Tilgungs-)zuschuss

Effizienzgebäude 40

20 %

Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse 

22,5 %

Effizienzgebäude 55

15 %

Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse 

17,5 %

Gleiches gilt auch für die Sanierung zum Effizienzgebäude, wobei auch hier sowohl ein Zuschuss als auch ein Kredit mit Tilgungszuschuss möglich ist.

Effizienzgebäude

(Tilgungs-)zuschuss

Effizienzgebäude 40

45 %

Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse 

50 %

Effizienzgebäude 55

40 %

Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse 

45 %

Effizienzgebäude 70

35 %

Effizienzgebäude 70 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse 

40 %

Effizienzgebäude 100

27,5 %

Effizienzgebäude 100 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse 

32,5 %

Effizienzgebäude Denkmal

25 %

Effizienzgebäude Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse 

30 %

 

Die neuen Förderprodukte der Bundesförderung für Nichtwohngebäude

 

Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen des BAFA

Das BAFA-Programm gibt es seit dem 01. Januar 2021 und es stellt den ersten Schritt der Neustrukturierung der Förderungen dar. Es richtet sich gezielt an die Förderung von Einzelmaßnahmen – als Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der Kosten von maximal 12.000 Euro, d. h. höchstens 2.400 Euro. Damit ersetzt es das bisherige Programm 430.

In einem zweiten Schritt wird das Programm 152 abgelöst und auch der Ergänzungskredit für eine umweltfreundliche Heizung (Programm 167) wird in das neue System überführt. Bei Nichtwohngebäuden gehen die KfW-Programme 276, 277, 278 in der Bundesförderung auf. Schließlich laufen dann ab 2023 alle Zuschüsse über das BAFA, während die KfW dann nur noch für Kredite zuständig ist.

Alternativ zur Bezuschussung ist ein Kredit in Höhe von maximal 60.000 Euro je Wohneinheit möglich, wenn der Bauantrag mindestens 5 Jahre zurückliegt. Bei Nichtwohngebäuden liegt die maximale Kreditsumme für Unternehmen bei 15 Mio. Euro.

Ein weiteres Förderprogramm des BAFA richtet sich an das Heizen mit erneuerbaren Energien. So winkt hier eine Kostenerstattung von bis zu 35 Prozent beim Einbau einer neuen Heizungsanlag, beim Austausch von Ölheizungen sogar bis zu 45 Prozent.

 

Alternativen zu den Förderprogrammen der KfW

Kommt kein Förderprogramm der KfW oder des BAFA infrage, lässt sich ein Steuervorteil geltend machen. Dieser gilt für Immobilien, die mindestens zehn Jahre alt sind und durch die steuerpflichtige Person selbst bewohnt werden. In den folgenden drei Jahren sind so Steuererstattungen von bis zu 40.000 Euro bzw. 20 Prozent der tatsächlichen Kosten möglich. Allerdings sind nur einige Sanierungsmaßnahmen förderungsfähig, sodass es sich lohnt, vorab mit dem Finanzamt zu sprechen.

Einen Überblick über die Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen bietet auch die Förderdatenbank.