Energetische Sanierung von Nichtwohn­gebäuden

Da Nichtwohngebäude oft einen deutlich höheren Energiebedarf als Wohngebäude haben, kann sich eine energetische Sanierung besonders schnell rechnen. Die Senkung der Energiekosten führt oft schon nach wenigen Jahren zu einer Amortisation. Da in Deutschland rund 35 % des Energieverbrauchs auf Nichtwohngebäude entfallen, obwohl sie nur rund 20 % aller Gebäude stellen, fördern Bund, Länder, aber auch Kommunen die energetische Sanierung durch besonders günstige Zuschüsse und Kredite.

Spezielle Programme sehen die Förderung der sogenannten Nichtwohngebäude vor. Hierzu zählen all jene Gebäude, die zu mindestens 50 % zu Nichtwohnzwecken genutzt werden. Das können Büros ebenso sein wie Werkstätten, Schulen und Krankenhäuser, Theater, Kirchen oder landwirtschaftliche Betriebe.

Maßnahmen zur energetischen Sanierung

Bereits die Sensibilisierung der Gebäudenutzer kann eine Reduzierung des Energiebedarfs um mehrere Prozentpunkte bewirken. Wesentlich wirkungsvoller ist im Bestand jedoch die Optimierung der Gebäudehülle sowie der Heizungs- und Lüftungstechnik, um die Energiekosten dauerhaft zu reduzieren.

Bestandsaufnahme durch einen Energieberater

Professionell agierende Energieberater nehmen den Bestand auf und informieren über den Sanierungsbedarf und technische Möglichkeiten und beraten auch zu Optionen der staatlichen Förderung. Sie analysieren die Gebäude- und Verbrauchsdaten, identifizieren Prozesse mit besonders hohem Energieverbrauch und decken anhand von Kennzahlen Schwachstellen auf. Gleichzeitig kennen sie aktuelle rechtliche Anforderungen, die sich z. B. aus der EnEV ergeben. Die Beauftragung eines solchen Energieberaters wird im Übrigen durch die Kreditanstalten der Länder entsprechend einer Richtlinie des Bundes bezuschusst.

Anwendungen einer energetischen Sanierung bei Nichtwohngebäuden

Typische Aspekte einer energetischen Sanierung betreffen im Gewerbe- und Industriebestand vor allem folgende Punkte:

  • Beleuchtung
  • Lüftung
  • Heizung
  • Dämmung
  • Erneuerbare Energien

Sanierung der Beleuchtung und Lüftungsanlagen

In großen Hallen mit zahlreichen Arbeitsplätzen verschlingt die Beleuchtung viel Energie. Vor allem alte Leuchtstoffröhren sind hier wahre Stromfresser. Eine Umrüstung auf stromsparende LED-Leuchten reduziert die Energiekosten erheblich.

Die Mehrheit aller Heizungen in Bestandsbauten ist komplett veraltet. Damit benötigen sie weitaus mehr Energie und verursachen höhere Kosten als moderne Anlagen. Für Nichtwohngebäude rechnet sich der Einbau einer neuen Anlage besonders schnell, nachhaltige Lösungen gibt es mit Wärmepumpen, Blockheizkraftwerken, Brennstoffzellenheizungen oder Solarthermieanlagen gleich mehrere.

Wichtig ist hier nur, vor der Modernisierung der Heizung die Gebäudehülle zu sanieren, damit nicht unnötige Verluste durch Kältebrücken entstehen. Alternativ bietet sich eine Strahlungsheizung an, die nicht primär auf die Erwärmung der Raumluft abzielt, sondern auf Menschen und Bauteile einwirkt. Damit ist beispielsweise die energetische Sanierung des Daches nicht notwendig, um durch eine neue Heizungsanlage die Energiekosten drastisch zu senken.

Nutzung erneuerbarer Energien

Zahlreiche Industrie- und Gewerbehallen sind nur unzureichend gedämmt, sodass sich Wärme im Gebäudeinnern nicht lange hält, sondern über die Gebäudehülle nach außen dringt. Die Folge sind hohe Heizkosten, sollen die Temperaturen im Innern konstant bleiben. Entsprechend wichtig ist damit eine Wärmedämmung der Fassade und des Daches, die sich auch nachträglich noch anbringen lässt. Auch Fenster und Türen wirken als Kältebrücken und können unter Umständen ausgetauscht werden, um dauerhaft dazu beizutragen, dass weniger geheizt werden muss.

Die Nutzung von Photovoltaikanlagen oder anderer erneuerbarer Energien schafft ein Stück Unabhängigkeit von steigenden Preisen am Energiemarkt. Der Einbau einer Anlage spart nicht nur Strom, sondern bietet darüber hinaus die Möglichkeit, Geld zu verdienen, wenn der überschüssige Strom in das Netz eingespeist wird.

Vorteile einer energetischen Sanierung

Trotz der zunächst mit einer energetischen Sanierung verbundenen Kosten, liegen die Vorteile auf der Hand. Zunächst sind hier natürlich die dauerhaften Einsparungen bei den Energiekosten zu nennen, durch die sich die Investition meist schon nach wenigen Jahren amortisiert hat. Gleichzeitig schaffen einige der Maßnahmen eine größere Unabhängigkeit von den permanent steigenden Energiepreisen. Daneben steigert die Modernisierung den Wert der Immobilie, erhöht die Wirtschaftlichkeit und trägt ganz nebenbei zu einem guten Image des Unternehmens bei.

Doch nicht nur in finanzieller Hinsicht macht sich eine energetische Sanierung positiv bemerkbar. Vor allem bei einer Sanierung von Lüftungs- und Heizungsanlagen wird das Raumklima angenehmer. Das wirkt sich unmittelbar auf das Wohlbefinden der Mitarbeiter aus, die leistungsfähiger und seltener krank sein werden.

Schließlich ist eine energetische Sanierung auch für das eigene Gewissen gut, leistet sie doch einen kleinen Beitrag zum Klimaschutz.

Bundesweite Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden

Das Angebot der BAFA - Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen – fördert die Energieberatung, das Erstellen eines Sanierungsfahrplans und die umfassende Sanierung zu einem Effizienzgebäude 70 bzw. 100 oder KfW-Effizienzhaus Denkmal. Das Programm richtet sich als Zuschuss an die Berater und deckt bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben ab.

Auch die KfW fördert neben Wohngebäuden auch Nichtwohngebäude durch verschiedene Förderkredite, die einen Kreditbetrag von bis zu 25 Mio. Euro bei der Sanierung zum Effizienzgebäude oder als Einzelmaßnahme in Höhe von bis zu 100 % der Investitionskosten, bis zu 27,5 % Tilgungszuschuss; ab 1 % effektiven Jahreszins für Kredite und tilgungsfreie Anlaufjahre bieten.

Das Ziel der KfW-Förderung ist im Wesentlichen die Einsparung von CO2, sodass die Maßnahmen bei Nichtwohngebäuden im Bestand einen der KfW-Standards 70, 100 oder Denkmal erzielen müssen und zahlreiche Sanierungsmöglichkeiten von der Dämmung der Gebäudehülle bis zur Steuerungstechnik implizieren.

Förderprogramme von Ländern und Kommunen

Auf Landesebene vergeben in der Regel die Förderbanken der Länder die Kredite für energetische Sanierungen und fördern diese gegebenenfalls. Förderfähig sind dabei z. B.:

  • Energieberatung und Erstellung der Energiebilanz nach DIN V 18599 in Höhe von 50 % des Honorars bis zu 10.000 Euro. KMU erhalten 70 % der Beratungskosten als Zuschuss.
  • Energetische Modernisierung der Gebäudehülle von Nichtwohngebäuden durch einen Zuschuss zwischen 15 und 20 % der förderfähigen Kosten bis zu maximal 200.000 Euro je Gebäude
  • Baubegleitung durch einen unabhängigen Sachverständigen bei geförderten Maßnahmen für KMU in Höhe von 50 % des Honorars bis zu einer maximalen Summe von 10.000 Euro
  • Verwendung von nachhaltigen Dämmstoffen mit dem Gütezeichen "Blauer Engel" RAL-UZ 132 bzw. Wärmedämmverbundsystemen RAL-UZ 140 oder dem natureplus-Siegel bei der energetischen Modernisierung erhält einen zusätzlichen Zuschuss von 11 Euro / m²

 

Dabei gelten für die Sanierung Mindestalter für Gebäude, die durch diese Maßnahmen gefördert werden. Diese lassen sich bei den jeweiligen Kreditanstalten der Länder erfragen. Eine Liste zu einzelnen Förderprogrammen der Bundesländer findet sich auch hier.

Fazit

Die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden senkt den Energiebedarf und damit auch die laufenden Betriebskosten, sodass sich die Investitionen bereits nach wenigen Jahren amortisieren. Dabei ist nicht in jedem Fall die Komplettsanierung des gesamten Gebäudes notwendig. Bereits der Einbau einer neuen Heizungs- oder Lüftungsanlage kann die Energiebilanz deutlich verbessern.